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Neu! Bildungsscheck NRW 2.0

Finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung! Teilnehmende aus NRW können seit Februar 2026 den Weiterbildungsscheck 2.0 nutzen!

Was fördert der neue Bildungsscheck?

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden 50% der Seminargebühr, bis max. 500 € pro Jahr.
Bei Bildungsurlauben ist ggf. auch die Verpflegung förderfähig. Von der Förderung augeschlossen sind Fahrtkosten und Übernachtung. 

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 beantragen?

  • Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem maximalen zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 € (zusammenveranlagte Ehepaare 100.000 €)
  • der Nachweis erfolgt über einen Einkommensteuerbescheid, nicht älter als zwei Jahre

Wie wird der Bildungsscheck 2.0 beantragt?

  • Die Antragstellung erfolgt online unter https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
  • Dort geben Sie an, an welcher Bildungsmaßnahme Sie teilnehmen werden. 
  • Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Sie von uns die Teilnahmebescheinigung. Diese laden Sie zusammen mit der Rechnung und Ihrem Einkommensteuerbescheid hoch.
  • Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und bearbeitet die Erstattung, die direkt auf Ihr Konto erfolgt. 

Wo gibt es weitere Informationen: 

  • Unter https://www.mags.nrw/bildungsscheck informiert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ausführlich über den Weiterbildungsscheck 2.0. 
  • Offizielle Beratung zum Bildungsscheck gibt es unter 02041 767-555 sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Sind Fragen offen geblieben? Auch wir beraten Sie gerne unter 0228 9695 940 sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.